III. Lieferung
1. Erhebliche für den Lieferer unvorhersehbare und von ihm nicht verschuldete Betriebsstörungen oder Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von Lieferanten des Lieferers, Rohstoff-, Energie- und Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transport mittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und andere Fälle höherer Gewalt beim Lieferer und seinen Unterlieferantenverlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Lieferer dem Besteller baldmöglichst mit. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl der Besteller als auch der Lieferberechtigte, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Mengen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen.
2. Dem Besteller zumutbare Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferungen erfolgen in der Regel in Standardverpackungen.
3. Vereinbarte Lieferzeiten gelten nur annähernd, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch erst nach Klärung aller für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Fragen.
IV. Versand, Gefahrenübergang, Verpackung
1. Sofern nichts anderes vereinbart, wählt der Lieferer Versandweg und Versandart, wobei die Interessen des Bestellers angemessen zu berücksichtigen sind.
2. Lieferungen ab Warenwert CHF 150 erfolgen frei Haus. Express-, Eilfracht-, LSVA- und andere Gebühren werden berechnet.
3. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung mit der dem Besteller mit geteilten Bereitstellung auf diesen über. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
4. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Lieferers zurückgesandt werden und müssen innerhalb eines Arbeitstages bei uns gemeldet werden.
5. Die Verpackung ist in der Regel inbegriffen und wird nicht zurückgenommen. Leihverpackungen werden verrechnet und bei Franko Rücksendungen in gutem Zustand voll gutgeschrieben.